gewerblich vs. privat
Mitbringsel von der Reise müssen für den persönlichen Bedarf sein, dann gibt es keine Probleme mit dem Zoll.
Oder besser: es muss so wirken, dass die Sachen für den persönlichen Bedarf sind.
Erweckt der Inhalt des Koffers oder Rucksacks den Anschein, als sei der Inhalt zum Weiterverkauf bestimmt, so gelten die Sachen als Importware, die verzollt werden müssen.
Konkrete Angaben über Stückzahlen und Mengen, die noch als privater Bedarf gelten, sind teilweise widersprüchlich. Für Zigaretten und Schnaps gelten verbinliche Grenzen (siehe rechts), für andere Dinge nicht.
In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab
welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter
besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden.
Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue
Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten
Feststellungen im Einzelfall.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten! |
Das ist zollfrei erlaubt:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak
Alkohol (ab 17 Jahre)
Das ist zollfrei erlaubt:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 %
und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier
Andere Waren bei Flugreisen
Das ist zollfrei erlaubt:
Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro mitbringen.
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