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Kaufrausch in Bangkok: Zoll und Einfuhrbestimmungen

Shopping

Theoretisch darfst du ganz Bangkok leer kaufen. Praktisch gilst du dann aber als gewerblicher Importeur und musst deine Ware verzollen. Was du zollfrei mit nach Deutschland nehmen darfst steht hier.

(Mengenangaben Stand November 2010)

gewerblich vs. privat

Mitbringsel von der Reise müssen für den persönlichen Bedarf sein, dann gibt es keine Probleme mit dem Zoll.

Oder besser: es muss so wirken, dass die Sachen für den persönlichen Bedarf sind.

Erweckt der Inhalt des Koffers oder Rucksacks den Anschein, als sei der Inhalt zum Weiterverkauf bestimmt, so gelten die Sachen als Importware, die verzollt werden müssen.

Konkrete Angaben über Stückzahlen und Mengen, die noch als privater Bedarf gelten, sind teilweise widersprüchlich. Für Zigaretten und Schnaps gelten verbinliche Grenzen (siehe rechts), für andere Dinge nicht.

In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten Feststellungen im Einzelfall.

 

Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten!

Zigaretten / Tabak (ab 17 Jahre)

Das ist zollfrei erlaubt:

200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak 

Alkohol (ab 17 Jahre)

Das ist zollfrei erlaubt:

1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 %
und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier

Andere Waren bei Flugreisen

Das ist zollfrei erlaubt:

Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro

Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro mitbringen.